Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hat sich in einem Zeitungsinterview dafür stark gemacht, nach dem Vorbild neuer Gesetze in Großbritannien Menschen 
                über Monate einzusperren, auch wenn es keinerlei Beweise dafür gibt, dass sie Straftaten begangen haben oder begehen werden. Führende Politiker von CDU und CSU haben seine Vorschläge unterstützt und angekündigt, sie im Falle eines 
                Wahlsieges der Union umzusetzen.In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung vom 3. August nannte Schily Personen, "die gefährlich sind, die man aber nicht abschieben kann, weil ihnen in ihrem Heimatland die 
                Todesstrafe oder die Folter droht oder weil sie deutsche Staatsangehörige geworden sind". Es gehe ihm um Fälle, bei denen es "keine konkreten Anhaltspunkte für eine Straftat" gebe und daher kein Ermittlungsverfahren 
                eingeleitet werden dürfe. Solche Personen solle der Staat "zur Gefahrenabwehr und zur Sicherheit der Bevölkerung" in Haft nehmen dürfen.
Das wäre ein großer Schritt in Richtung Polizeistaat. Wie kann jemand so 
                gefährlich sein, dass man ihn einsperren darf, wenn es "keine konkreten Anhaltspunkte" dafür gibt, dass er eine Straftat begehen wird?
Als Beispiel nannte der Bundesinnenminister eine Person, von der der Staat wisse, 
                dass sie in einem Ausbildungslager in Afghanistan gewesen sei und Verbindungen zu Bin Laden habe. Dies reiche meist nicht für ein Ermittlungsverfahren, es müsse aber künftig möglich sein, eine solche Person trotzdem einzusperren.
                Kritiker von Schilys Vorstoß wiesen darauf hin, dass bereits nach geltendem Recht die Mitgliedschaft in oder die Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach dem im Jahr 2002 neu eingefügten § 129b StGB eine 
                Straftat sei. Wer einer solchen Straftat "dringend verdächtig" ist, den darf die Polizei bereits jetzt in Untersuchungshaft nehmen.
Dringender Tatverdacht bedeutet, dass sich aus konkreten Tatsachen die große 
                Wahrscheinlichkeit ergeben muss, dass der Verdächtige die Tat wirklich begangen hat. Ein Ermittlungsverfahren wird nach gegenwärtigem Recht dann eingeleitet, wenn "zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen", also 
                aufgrund von Tatsachen die Begehung oder Beteiligung an einer Straftat als möglich erscheint. Darüber hinaus sehen die Polizeigesetze der Länder auch jetzt schon die Möglichkeit des Gewahrsams zur Verhinderung einer 
                unmittelbar bevorstehenden Straftat vor.
Schily will also erklärtermaßen die Inhaftierung von Personen gesetzlich ermöglichen, bei denen keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie eine Straftat begangen haben 
                oder begehen werden. Vage Vermutungen von Polizei und Geheimdiensten sollen ausreichen.
Als Terrorverdächtiger eingesperrt werden könnte danach, um bei Schilys Beispiel zu belieben, wer die falschen Leute kennt und damit 
                "verdächtige" Verbindungen hat oder Reisen in die nach Auffassung des Staatsschutzes falschen Länder unternimmt. Jede an sich noch so harmlose Handlung kann zu einem Haftgrund werden, der Staat muss nur behaupten, die 
                Person sei "gefährlich" und könnte möglicherweise irgendwann einmal terroristische Verbrechen begehen. Der Inhaftierte muss dann in Umkehrung aller rechtsstaatlichen Grundsätze seine Unschuld beweisen.
Zudem muss man 
                den Vorstoß im Zusammenhang mit weiteren Projekten Otto Schilys sehen. Bereits jetzt können die Informationen von Kriminalpolizei, Verfassungsschutz und Auslandsnachrichtendienst in einem Informationszentrum zentral abgeglichen 
                werden. Würden die Pläne zur Sicherungshaft umgesetzt, könnte zukünftig die Polizei aufgrund von Informationen, die der Verfassungsschutz oder der Bundesnachrichtendienst gesammelt haben und die keine tatsächlichen Anhaltspunkte 
                für Straftaten enthalten, Menschen einsperren, solange sie der Staat für "gefährlich" erachtet.
Schilys Beteuerung, dies solle gerichtlich überprüfbar sein, hat wenig Wert. Sollte das von ihm angestrebte Gesetz 
                Wirklichkeit werden, könnte damit so gut wie jede Inhaftierung begründet werden. Kein Gericht könnte sie aufheben. 
Der bayrische Innenminister Günter Beckstein begrüßte den Vorstoß Schilys ebenso wie der Fraktionsvize und innen- 
                und rechtspolitische Sprecher der CDU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach. Sie kündigten an, eine solche Regelung im Falle eines Wahlsieges ihrer Partei zu verwirklichen. Die FDP lehnt das Vorhaben gegenwärtig ebenso ab wie die 
                Grünen. 
Der grüne Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele verglich die "Sicherungshaft" sogar mit der "Schutzhaft" der Nazis. Im Dritten Reich waren politisch Unliebsame zum "Schutz" der 
                Bevölkerung von der Gestapo (Geheimen Staatspolizei) ins Gefängnis und ins Konzentrationslager gesteckt worden.
Die Grünen haben allerdings - ebenso wie die FDP und die Linkspartei/PDS - undemokratische Gesetze nach mehr oder 
                weniger kosmetischen Korrekturen stets mitgetragen, sobald sie als Juniorpartner Regierungsverantwortung übernahmen.
Auch wenn Schily selbst zugeben muss, dass es für seine Pläne gegenwärtig keine Mehrheit gibt, kann sich das 
                bald ändern. Und niemand sollte sich der Illusion hingeben, dass dann "nur" ausländische Islamisten betroffen sein werden. Schily hat bereits klargemacht, dass er Sicherungshaft auch für deutsche Staatsbürger will. Und so 
                wie heute "islamische Extremisten", könnten morgen sozialistische Gegner der Regierung als "gefährlich" verfolgt werden.