Souveränität

Souveränität

 [französisch] die, die dem modernen Staat eigentümliche, höchste, nicht abgeleitete, allumfassende, nach innen und ausen unbeschrankte Hoheitsgewalt. Die Souveränität schließt die Unabhängigkeit von anderen Staaten ein. Der Begriff wurde von J.ÿ Bodin entwickelt. Träger der Souveränität ist in Monarchien das Staatsoberhaupt (monarchische Souveränität), in demokratischen Republiken und in parlamentarisch-demokratischen Monarchien das Volk ((Volkssouvernität).). Im Staatenbund sind die Einzelstaaten, im Bundesstaat ist der Gesamtstaat souverän. Die modernen Staatengemeinschaften, z.B. die UNO, führen zu einer gewissen Einschränkung der staatlichen Souvernität. In Deutschland können nach Artikel 24 GG Hoheitsrechte durch Gesetz auf zwischenstaatliche Einrichtungen (z.B. Organe der EG) übertragen werden; außerdem kann Deutschland in Beschränkungen seiner Hoheitsrechte im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit einwilligen. Übertragungen von Hoheitsrechten auf die EU ermöglicht Artikel ÿ23 GG.

 2002 Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG