Erstes Urteil gegen impfkritischen Arzt.
Berufsverbot gefordert. Urteil noch nicht rechtskräftig. Arzt geht in Berufung.
Dr. J. Loibner
wurde am 29.11. 2005 auf Antrag des Disziplinaranwaltes von der Disziplinarkommission der Ärztekammer für Steiermark zu einer erschreckend hohen Strafe verurteilt. „Wegen seines Bemühens, Impfungen zu verhindern, bringe er die Gesundheit der Bevölkerung in Gefahr“ argumentierte der Disziplinaranwalt. Um dieser Gefahr entgegen zu wirken, müsse eine exemplarische Strafe verhängt werden. Die Kommission schenkte dieser nicht zu beweisenden Behauptung Glauben und verhängte über
J. Loibner
ein Jahr Berufsverbot, bedingt auf 3 Jahre. In diesen 3 Jahren darf der disziplinarverurteilte Arzt keine kritische Äußerung bezüglich Schutzwirkung und Schäden durch Impfungen in der Öffentlichkeit äußern, sonst droht ihm ein weiterer Disziplinarprozess und endgültiges Berufsverbot.
J. Loibner kündigte sofortige Berufung an, notfalls gehe er wie schon einmal mit Erfolg zum Verfassungsgerichtshof. Zweimal wurde er schon von derselben Behörde zu Unrecht verurteilt, jedes Mal wurde das Fehlurteil einmal
in zweiter Instanz, ein anderes Mal vom Höchstgericht aufgehoben. Er vertritt die Meinung, dass ein höchstgerichtliches Erkenntnis die Frage klären wird, ob Ärzte in Wissenschaft und Therapie autonom bleiben oder ob in Zukunft
außermedizinische Gruppen bestimmen, was Ärzte zu meinen und zu tun haben. Er sieht dem Ausgang des Verfahrens mit Zuversicht entgegen. Es gibt kaum einen Juristen, der meint, dass dieses Urteil halten wird.
Dr. J. Loibner
sieht daher auch keinen Anlass sich einschüchtern zu lassen. Im Gegenteil, dieses Verfahren zeige auf, dass es an der Zeit ist, dass Ärzte ihre Position besser wahrnehmen und ihre Stellung in der Gesellschaft nicht billig
preisgeben.
Ligist, 30.11. 2005
Dr. Johann Loibner