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Bundesrat billigt verschärfte Telefonüberwachung

 

Diese Handlung ist gegen unser Grundgesetz, die „BRD Führung“ missachtet mittlerweile sämtliche Bürgerrechte, wir haben katastrophale Zustände, wie in der USA. Der Bundesrat hat sich damit außerhalb der Gesetzeszone gestellt. Ich fordere hiermit öffentlich die Auflösung dieses Marionetten Theaters, was anders kann ich zu diesen Bundesrat nicht mehr sagen.

 

In diesen GEMEINSAMEN Handlungen  in der „BRD Direktion“kann man den Bürgerkrieg gegen uns Bürger gut erkennen. Hiermit werden wir ALLE zu Straftätern (besser Kriegsgegnern) für der um ihr leben kämpfenden Privatfirma „BRD Finanz GmbH“.

Wenn wir nicht SOFORT dagegen einschreiten, werden wir entmachtet.

 

2.Dez.2007 Bundesrat billigt verschärfte Telefonüberwachung

Quelle: WELT ONLINE www.welt.de)

Trotz breiter Proteste werden Telefon- und Internetdaten künftig ein halbes Jahr gespeichert, die Telefonüberwachung wird neu gefasst. Der Bundesrat billigte nun das Gesetz. Die Überwachung der Telekommunikation wird nach Inkrafttreten zum 1. Januar auf schwere Straftaten beschränkt.

Der Bundesrat hat am Freitag der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. Damit werden Telekommunikationsunternehmen ab 2008 verpflichtet, die Verbindungsdaten ihrer Kunden für Telefon, Internet und E-Mails sechs Monate zu speichern. Beim Telefonieren mit dem Handy wird auch der Standort registriert. Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte können die Daten nach richterlicher Genehmigung abfragen.
Aber auch einzelne Geheimnisträger wie Anwälte, Ärzte und Journalisten dürfen nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit abgehört werden. Ein Antrag des Landes Berlin, per Vermittelungsausschuss auch für diese Berufsgruppen einen besonderen Schutz durchzusetzen, fand keine Ländermehrheit.

Der Parlamentarische Justiz-Staatssekretär Alfred Hartenbach (SPD) hatte vor einem Aufschub gewarnt. In diesem Fall hätten laufende Telefonüberwachungen ausgesetzt werden müssen. Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) sagte, die betroffenen Berufsgeheimnisträger müssten besser geschützt werden. Hartenbach entgegnete, für alle Geheimnisträger gebe es erstmals festgeschriebenen erweiterten Schutz. Das Gesetz stelle einen fairen Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit dar.

Das Gesetz soll Kriminalität und Terror wirksamer bekämpfen helfen. Bei der Datenspeicherung wird eine EU-Vorgabe umgesetzt, die die Staaten nach den Terroranschlägen von Madrid 2004 beschlossen hatten. Die Attentäter hatte damals vor den Anschlägen telefoniert – die Speicherung der Verbindungsdaten sollen Fahnder zu Hintermännern führen. FDP-Politiker und ein breites Bürgerbündnis wollen gegen das Gesetz Verfassungsklage in Karlsruhe erheben.

Absoluten Schutz haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete

Erfasst werden Rufnummer, Uhrzeit, Datum der Verbindung, bei Handys auch der Standort zu Beginn des Gesprächs. Die Internetdaten werden ab 2009 festgehalten. Nicht gespeichert wird der Inhalt.

Telefone können künftig auch bei Korruptionsdelikten, gewerbs- oder bandenmäßigem Betrug, schweren Steuerdelikten, Menschenhandel oder auch Verbreitung von Kinderpornografie abgehört werden. Es gilt der Richtervorbehalt. Kritiker bemängeln, der Kernbereich privater Lebensführung könne beim Abhören anders als vorgeschrieben gar nicht geschützt werden, da die Gesprächsthemen am Telefon zu schnell wechselten. Hartenbach versicherte, der private Lebensbereich werde geschützt. Einen absoluten Schutz haben Strafverteidiger, Seelsorger und Abgeordnete. Andere Gruppen wie Ärzte, Journalisten und die übrigen Anwälte erhalten einen relativen Schutz. Maßnahmen gegen diese Gruppen sind nach Abwägung der Verhältnismäßigkeit zulässig.

Artikel vom 2. Dezember 2007

Dazu Bericht von 31. Dezember 2007, 14:35 Uhr

Bundesverfassungsgericht / Quelle  WELT ONLINE (www.welt.de)

 

 

30.000 kämpfen gegen Schäubles Datensammlung

Die Gegner der Speicherung von Internet- und Telefondaten haben beim Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen das neue Gesetz eingereicht. Außerdem beantragen die Kritiker, die Speicherung wegen "offensichtlicher Verfassungswidrigkeit" sofort auszusetzen.

 

Einen Tag vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Vorratsspeicherung von Telefondaten haben Gegner beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Dies sei im Namen von zunächst acht Kritikern geschehen, sagte Rechtsanwalt Meinhard Starostik. „Dahinter stehen aber rund 30.000 Gegner, die mir ihre Vollmacht gegeben haben.“

 

In der 150 Seiten starken Beschwerdeschrift beantragten die Gegner auch, die Datensammlung wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“ durch eine einstweilige Anordnung sofort auszusetzen. Er gehe davon aus, dass das Gericht in den nächsten Wochen darüber entscheide und der Eilantrag Erfolg haben werde, sagte der Rechtsanwalt.

Initiiert hatte die Verfassungsbeschwerde der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“. Er kritisierte, dass durch das Gesetz „massive Kommunikationsstörungen“ zu befürchten seien. Jeder Bürger werde grundlos wie ein potenzieller Straftäter behandelt. Es stelle einen gravierenden Eingriff in die Grundwerteordnung des Rechtsstaates dar, das Verhalten von 80 Millionen Bundesbürgern ohne jeden Verdacht einer Straftat aufzeichnen zu lassen. Außerdem drohe zum Beispiel Journalisten der Abbruch von Informationskontakten. In der Telefonseelsorge würden sich vermutlich weniger Menschen in Not melden. Mit der unbefangenen Kommunikation gehe die unverzichtbare Grundvoraussetzung eines demokratischen Staatswesens verloren, bemängelte der Arbeitskreis.

 

Der Bundestag hatte im November gegen den heftigen Widerstand der Opposition die Vorratsspeicherung von Telefondaten beschlossen. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte zuvor bundesweit für das neue Gesetz geworben. Ab 2008 soll zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus protokolliert werden können, wer mit wem in den letzten sechs Monaten per Telefon, Mobiltelefon oder E-Mail Kontakt hatte. Für eine Abfrage der Daten bei den Telekommunikationsunternehmen ist jedoch eine richterliche Genehmigung nötig. Ausgenommen sind einige Berufsgruppen wie Strafverteidiger und Geistliche. Die Ausnahme gilt nicht für Ärzte und Journalisten, wird von ihnen aber beansprucht.

 

 Reuters/sa