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Mein Schreiben an Herr Kopischke Ich habe bis heute, Dez.2007 keine Antwort bekommen. Das ist ein Beweis seiner Mittäterschaft für mich. Wer auf solch ein Anklageschreiben schweigt, hat keine Gegenargumente.
Und, das sollten sich alle Bürger vor Augen halten Und befürwortet diese Korruption an uns, den Bürgern. Denn Schweigen kann auch eine Antwort sein. Herr Kopischke ist Informiert, was in diesem Lande vorgeht. Und billigt den Verrat an uns, dem - - - - - - - deutschen Volk. Das ist meine persönliche Meinung. Der Eulenspiegel |
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Dieter Wegwitz Salzgitter, den 08.01.2006 Danziger Str. 35a 38239 Salzgitter
Tel. 05341 / 000000
e-mail: Internet. www.der-eulenspiegel.de
Landkreis Goslar Der Landrat Peter Kopischke
Landkreis Goslar
Herr Kopischke, ich schreibe Sie wegen ihrer zur zeit ausführenden Position als Landrat Goslar an.
Ich fordere Sie unverzüglich auf, mir die souveränitäre Zuständigkeit der BRD, juristisch einwandfrei zu belegen.
Andernfalls die Forderungen einer sonst illegalen Zwangsvollstreckung im Fluidum der BRD in zwei Fällen gegen meiner Person unverzüglich einzustellen.
BEGRÜNDUNG: 1. Ich würde gerne von Ihnen erfahren, auf welcher Basis Sie heute noch (ANNO 2005) ein Ordnungswidrigkeit- Verfahren gegen mich rechtfertigen, da das Grundgesetz der BRD
seit dem 17. Juli 1990 durch die Streichung des territorialen Geltungsbereiches (§23b GG) von den Alliierten in den 4+2 Verhandlungen in Paris durch Herrn James Barker ungültig gemacht wurde.
Damit sind alle gesetzlichen Grundlagen, auf die Sie sich stützen, erlöschen. Sie handeln aber völkerrechtswidrig auf Gewohnheitsrecht. Dies ist ihnen als ehemalige Körperschaft öffentlichen Rechts grundsätzlich nicht erlaubt.
1. Damit ist wieder der alte verfassungsrechtliche Status des DEUTSCHEN REICHES in Kraft getreten und der kennt kein Gesetz für Ordnungswidrigkeiten nach StVO.
2. Laut Gerichtsverfassungsgesetz ist eine Handlung ohne rechtliche oder gesetzliche Grundlage nichtig. Damit haben Sie grundsätzlich keine Kompetenz mehr, Bußgeldbescheide, Kostenbescheide o.ä. auszustellen.
Ihnen fehlt dazu jegliche rechtsstaatliche Grundlage.
Das Deutsche Reich ist seit dem 01.09.2005 diplomatisch wieder anerkannt.
Ich habe ihrer „BRD Ordnungsstelle“ Goslar genügend Material gesendet, Woraus man die Lage unserer Nation erkennen kann.
Ich warte bis Heute auf eine Antwort. Sie haben eine Pflicht ihre rechtlichen oder gesetzlichen Grundlagen zu belegen , wen Sie einen Anspruch auf einer staatlichen rechtlichen Organisation begehren.
Diese Pflicht ist ihr Institut bis heute nicht nachgekommen.
Herr Kopischke, dieses Schreiben dient zur Haftung ihrer Person bei einer willkürlichen stattfindenden Zwangsvollstreckung meiner Person gegenüber.
Sie sind zur Zeit die Leitende Person im Landkreis Goslar, und somit juristisch und moralisch Haftbar für die Handlungen ihrer Angestellten.
Wie können Sie diesen Betrug an uns Bürger nur unterstützen.
Ich mache sie darauf aufmerksam, wie sie aber nach erhaltenen Informationen gewiss wissen, das sie NUR NOCH als Privatperson handeln.
Ich habe mehrfach ihr Institut, stellvertretend Frau Fricke (Zimmer 025) und Frau Heinzelmann (Zimmer 038), im Gebäude Klubgartenstraße 11 angeschrieben. Und ihre Mitarbeiter die Möglichkeit einer Diskussion gegeben. Ich habe bis Heute (die Verfahren läuft ab den 8.8.2005) nicht ein einzigen Wort einer Konfrontation gegen meine Auslegungen erhalten, die einer Auflösung der BRD und der Existenz des Deuteschen Reichen enthalten.
Das bewerte ich als Einverständnis, da schweigen auch eine Antwort sein kann.
Somit nehme ich an, das sie keine Gegenargumente besitzen. Und sich deswegen in ein allgemeines Schweigen hüllen. Ich gebe Sie hiermit, Stellvertretend für das „BRD Amt“ Goslar,
nochmals die Gelegenheit, zu einer Konfrontation gegen die Auflösung der BRD und der Existenz des Deuteschen Reichen.
Nach meinen Informationen haben wir folgende Deutsch- Nationale Lage.
Am 23.05.1949 wurde das Grundgesetz für die BRD durch
Veröffentlichung im BGBL I S. 1ff in Kraft gesetzt. Die BRD selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet. Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am
Main 1949): · S. 5 Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen…“. · S. 6
„Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland. S. 3 Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates
war treffend. Es entbehrte der beschließenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt,
den nach diesem Grundgesetz verfaßten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen. · S.4 Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der
Verkündung, also am 23.5.1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung. Die Frage, ob das Inkrafttreten einer Verfassung vor dem Inslebentreten des Staates möglich sei, ist zu verneinen. Positives
Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen. Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und
Antwortbücherei Band II (Hermes Verlag) folgendes niedergeschrieben: S. 9 „Was ist ein Staat?“ „Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten
Gebietes (Staatsgebiet) unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung). S. 9 Pkt. 4 „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk?“
„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (die Staatsbürger sind).“ S. 12 Pkt. 22 „Was ist das Staatsgebiet?“ „Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet , also
den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.“ S. 14 Pkt. 33
„Was verstehen Sie unter Staatsgewalt?“ „Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“ Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954
weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein. Schlussfolgerung aus dem bisher Vorgetragenen: Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut ( Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9) darstellt. (siehe auch: - Frankfurter Dokumente 01.07.1948
- Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.05.1949) Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines
besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147. ·
Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Gründen ebenfalls nicht vor:
Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, daß das Deutsche Reich rechtlich existiert. Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert,
dem Deutschen Reich der Vorrang. ·
Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk. Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913
ausgegeben am 31.Juli 1913 zuletzt geändert am 21.08.2002, BGBl.2002 T. I, S. 3322). · Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen.
Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.04.1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt. Darin heißt es klar und unmißverständlich im Art. IV :
„Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäßiger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und
Maßnahmen zu treffen, es sei denn, daß die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“ Im Art. V lautet es „Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der
Besatzungsbehörden.“ Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war. Dieses
Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.07.1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.07. 0:00 Uhr 1990 handlungsunfähig untergegangen, denn wenn kein Geltungsbereich für ein
Grundgesetz vorhanden ist, kann es (GG) nirgends gelten. Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen.
Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage (Az. S 72 Kr 433/93) vom 19.05.1992. In diesem wurde festgestellt, „das man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst
worden ist.“ Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 die
Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet. Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.09.1990 (vom 31.08.1990 zwischen der BRD und der
DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.10.1990 BGBl. II zum 29.09. 1990) wurde es der DDR am 03.10.1990 unmöglich auf Bassis des aufgehobenen Grundgesetzartikel 23 beizutreten. Also hätte seit
dem 18.07.1990 spätestens seit 29.09.1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage für ihre weitere Existenz und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten (ehemalige
DDR [russisches Besatzungsgebiet]). Hierzu die Beweise: Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1 · „Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“ · „Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“ · „Sie, (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“ · „Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“ Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird. Dies ist mit Wirkung vom 23.09.1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite ff. Somit
konnte auch Hilfsweise so gesehen die DDR am 03.10.1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten, da dieses spätestens seit dem 29.09.1990 nicht mehr bestand. Es wird jedoch daran festgehalten, daß der Art. 23 GG schon seit dem
18.07.1990 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93. Im Vertrag über abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.10.1990) lautet es im
Artikel 1, Abs. 1 „Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“ Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert
, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können. Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR. Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates (ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52)
Artikel 7, Abs. e) „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31.Dezember 1937 bestanden hat. Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin vom 25.09.1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff ,
ausgegeben am 02.10.1990 ist festgehalten: · Vorwort Abs. 6 „ In der
Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in bezug auf Berlin nicht berühren. · Artikel 2 Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der
alliierten Behörden in oder in bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in
Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen
wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen. · Artikel 4 Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor
Unwirksamwerden der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen
Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt. Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass Deutschland nicht souverän ist. Deutschland
kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht.
Da es seit November 2003 eine gesetzgebende Nationalversammlung im Deutschen Reich auf der Basis der Verfassung der Weimarer Republik vom 11.08.1919 gibt und seit dem 23.05.2004 einen Landtag im Freistaat
Sachsen auf der Basis der Landesverfassung vom 01.11.1920, Und ab 01.09.2005 wieder diplomatisch anerkannt wird Ist das Deutsche Reich rechtlich wieder handlungsfähig.
Da das Grundgesetz der BRD seit dem 29.09.1990 nicht mehr besteht, somit die Existenz der BRD nicht mehr gegeben ist – und dadurch gegen die juristisch einwandfrei bestehende Rechtssprechung des Deutschen Reichs verstoßt, wird nachweislich von BRD Politiker dem deutschen Volk wissentlich Schaden zufügt,
Herr Kopischke, .......
Es ist doch seltsam, das ab 1990 BESONDERS damit begonnen wurde, unser Volkseigentum zu "Privatisieren" - Ämter in "Bürger Center oder Service" umzutaufen, Bürgerrechte abgebaut werden, Rechtsmittel beschränkt werden.
Zum Beispiel: Verteilung des Staatseigentum in „Privateigentum“, Auflösung der Volkseigenen Betriebe in AG der Banken, geplante Staatsverschuldung – damit unser Land Handlungsunfähig wird.
Abbau unserer Deutsche Mark, mit gleichzeitiger Abgabe der Hoheitsrechte für die Staatswährung an der Europa /Weltbank, somit an Privatleuten / Rothschild. Dies ist meiner Meinung nach eines der größten Verbrechen nicht nur von Kohl / Schröder. Kohl hat alles vorbereitet, Schröder hat es 1999-2002 mit der Einführung dem EURO gehorsam nach dem Rothschildplan Abgeschlossen - ohne unsere Einwilligung eingeholt zu haben, geschweige den überhabt gefragt zu haben - das ist Amtsmissbrauch pur.
Der Verdacht am bestehen eines Tatbestand des Hochverrats am deutschen Volk durch die BRD ist meiner Meinung nach nicht mehr von der Hand zu weisen!
Darum kämpfe ich mit, für ein neues Deutschland, ein Deutschland - in dem unsere Kinder eine Zukunft haben. Die Ziele der Nationalversammlung sind klar definiert und eine Abkehr vom alten Denken, das vom Geld dominiert und regiert wird!
DENN WIR SIND DAS VOLK!
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Ich sehe immer mehr, das die BRD für den Alliierten oder besser ,Britisch-Usrael“ ein gut getarnter Freibrief für politische Piraterie ist, unter deren Deckmantel unser Land an deren Handlangern preisgegeben wird. Mit dem Endziel, einer zionistischen Weltregierung, zu deren Vorbereitung in meinen Augen die EU nur ist.
Beilagen:
Urteil des Bundesverfassungsgericht vom 31.07.1973
Vertrag über die Abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland („Zwei plus Vier Vertrag“) BGBI II 1990 S1318
EINIGUNGSVERTRAG vom 31.August 1990
Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin
Bekanntmachung Vom 02. Oktober 1990.
Persönliche Informationen – bestehend aus:
1. Aufklärung ist der Ausgang des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit!
2. Aktuelles zur Lage der Nation – Zukunft und Gegenwart.
3.Deutsches Reich – Regierungserklärung vom 7.5.2005
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